Behandlungskosten

Grundlagen für die Kostenabrechnung ist das Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie LVKH2011 und das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker GebüH. Sind Sie gesetzlich versichert, beachten Sie bitte, dass die Behandlungskosten nicht erstattet werden. Bei privater Zusatzversicherung werden die Kosten möglicherweise nicht im vollem Umfang erstattet. Unabhängig davon ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.

Preise gemäß unten stehender Auflistung gelten ab 01. April 2021.

Leistungsübersicht Homöopathie:

Homöopathische Erstanamnese (chronisch):
im chronischen Krankheitsfall Dauer 1,5 – 2 Std. incl. Fallbearbeitung und Mittelverordnung 150,00 €
ab 2 Std., je nach Dauer ½ Std.: 35,00 €
Homöopathische Folgeanamnese:
je nach Dauer ½ Std.: 35,00 €
1 Std.: 70,00 €
Homöopathische Erstanamnese (akut):
im akuten Krankheitsfall, Dauer 30 min. incl. Fallbearbeitung und Mittelverordnung 35,00 €
1 Std.: 70,00 €
telefonische Verlaufskontrolle:
Fragen zur Behandlung, Terminvereinbarung und ein kurzer Anruf „mir geht es gut“,
sind selbstverständlich kostenlos
bis 15 min 17,00 €
Hausbesuche:
zusätzlich zum Behandlungshonorar fallen Fahrtkosten nach GeBüH an.


Leistungsübersicht Ohrakupunktur:

Erstanamnese und Behandlung:
Dauer 1 Std. 70,00 €
Folgebehandlung:
Dauer 0,5 Std. 35,00 €


Leistungsübersicht Periosteopatie:

Je nach Befund:
Abrechnung erfolgt minutengenau, bei Dauer von 1 Std. 70,00 €

Eine Kombination von Homöopathie, Ohrakupunktur und Periosteopathie ist oft sinnvoll. Gemeinsam überlegen wir während des Erstgespräches, welche Behandlungsmethoden für Sie am besten geeignet sind.

Können Sie einen Termin nicht einhalten, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab, andernfalls muss der Termin leider in Rechnung gestellt werden.